Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte
Beamte gelten zwar allgemein als finanziell gut versorgt, bei Berufsunfähigkeit müssen aber auch die Angehörigen dieser Berufsgruppe finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Wer rechtzeitig vorsorgen will, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte mit der sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel abschließen.
Beamte können von ihrem Dienstherrn in den Ruhestand entlassen werden, wenn sie an einer Erkrankung mit schlechter Gesundheitsprognose leiden. Das heißt, sie können auch in den Ruhestand geschickt werden, wenn sie in ihrer Arbeitskraft weniger als 50% eingeschränkt sind. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne die Dienstunfähigkeitsklausel, können sie die vertraglich vereinbarten Leistungen aber erst ab einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von 50% in Anspruch nehmen.
Die Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag ist wichtig für Beamte deren Arbeitskraft um weniger als 50% eingeschränkt ist und aus Sicht der Versicherungen nicht unbedingt als berufsunfähig gelten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte mit der Dienstunfähigkeitsklausel bezahlt die vereinbarte monatliche Dienstunfähigkeitsrente ab dem Tag, an dem der Beamte von seinem Dienstherrn in den Ruhestand entlassen wird.