Glossar

Was ist die Abstrakte Verweisung

Die Abstrakte Verweisung wird bei Berufsunfähigkeitsversicherungen angewandt. Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, hat in der Regel Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Leistung aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn im Versicherungsvertrag auf die abstrakte Verweisung verzichtet wurde. Mit der abstrakten Verweisung, als Vertragsbestandteil, muss die Versicherung keine Leistung erbringen, wenn Aufgrund der Ausbildung und Erfahrungen ein anderer Beruf ausgeübt werden kann, den der Versicherte trotz gesundheitlichen Einschränkungen problemlos ausüben kann. Einem Bäcker der wegen einer Mehlallergie nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszuüben, kann nach § 172 VVG Absatz 3, eine Tätigkeit in einem anderen Beruf zugemutet werden.

Wenn eine Berufsunfähigkeit als Folge von Krankheit, Unfall oder starkem altersbedingtem Kräfteverfall vorliegt und keine andere Tätigkeit ausgeübt werden kann, wird § 172 VVG Absatz 2 angewandt und das Versicherungsunternehmen muss die im Vertrag vereinbarte Leistung erbringen.

Einige Versicherungsunternehmen verzichten auf die Abstrakte Verweisung. In diesen Fall steht berufsunfähigen Menschen die vertraglich vereinbarte Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung rechtmäßig zu, sobald sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Vor der Antragsstellung, müssen nach § 7 VVG, die Vertragsbestimmungen rechtzeitig an die Versicherungsnehmer ausgehändigt werden. Falls auf die Abstrakte Verweisung nicht wie gefordert verzichtet wird, sollte eine entsprechende Änderung der Vertragsbedingungen, vor der Unterschrift, verlangt werden.

Was ist die Arztanordnungsklausel

Die Arztanordnungsklausel ist oftmals bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfallversicherungen ein Bestandteil des Versicherungsvertrages. Heute verzichten aber viele Versicherungsgesellschaften auf diese Klausel in den Verträgen. Bei Vertragsabschluss, kann der Versicherungsnehmer aber auch den Ausschluss dieser Klausel verlangen.
Wenn die Arztanordnungsklausel Bestandteil des Versicherungsvertrags ist, wird den Versicherungsgesellschaften, nach § 82 VVG Absatz 2, das Recht eingeräumt die Versicherungsnehmer zum durchführen von ärztlichen Behandlungen und Therapien zu verpflichten.
Wenn absehbar ist, dass die angeordneten Behandlungen zur Genesung beitragen und dadurch die Möglichkeit besteht die Berufsunfähigkeit zu verhindern, müssen die ärztlichen Anordnungen befolgt werden. Werden die ärztlichen Anordnungen nicht befolgt, kann die Versicherungsgesellschaft die Leistungen aus der Versicherung verweigern oder verringern. Wird im Versicherungsvertrag auf die Arztanordnungsklausel verzichtet, können die Versicherungsnehmer selbst entscheiden ob und welche Behandlungen sie durchführen lassen, ohne Kürzungen oder die Streichung der Leistungen zu befürchten

Was ist das Regulierungsverhalten

Als Regulierungsverhalten, wird bezeichnet, wie sich die Versicherungen im Schadensfall den Versicherten gegenüber verhalten. Das heißt, leisten die Versicherungen zum Beispiel nach einem Sachschaden den Schadensersatz rechtzeitig und in angemessener Höhe, ist das Regulierungsverhalten gut.. Wenn das nicht der Fall ist müssen die Versicherten zahlreiche Telefonate führen, Briefe schreiben und mitunter sogar einen Anwalt einschalten um zu ihrem Recht zu kommen.
Aufgrund von Untersuchungen, die der Deutsche Anwaltsverein durchführen ließ, sind es gerade die großen Versicherungsunternehmen, deren Regulierungsverhalten zu bemängeln ist, kleine Unternehmen hingegen fallen positiv auf.
Wie gut das Regulierungsverhalten der Versicherungsgesellschaften ist, hängt mitunter auch von den Versicherten ab, denn wenn diese nicht alle erforderlichen Unterlagen und Informationen für ihre Schadenersatzansprüche einreichen, kann der zuständige Sachbearbeiter der Versicherungsgesellschaft keine Schadensregulierung vornehmen. Es kommt auch immer darauf an, ob es sich um Schmerzensgeld, Unfallschäden, arbeitsrechtliche Ansprüche bei Rechtschutzversicherungen usw. handelt.
Wenn ein Schaden bei einem Verkehrsunfall durch grobe Fahrlässigkeit entsteht, kann nach § 81, Absatz 2 VVG, die Leistung gekürzt werden, was von den meisten Versicherten als schlechtes Regulierungsverhalten angeprangert wird.
Nach § 249 Abs. 1 BGB muss der Schädiger, bei einem Schaden den er anderen zufügt, den Zustand vor dem Schadensereignis wieder herstellen, indem er den entstandenen Schaden reguliert. Wenn eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, muss diese die Schadensregulierung vornehmen, wenn es sich nicht um einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden handelt.

Was ist die Rückwirkende Anerkennung

Die Bezeichnung Rückwirkende Anerkennung ist vor allem in den Versicherungsbedingungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen zu finden. Bei einer Erkrankung ist oftmals nicht gleich zu erkennen, ob es sich um eine beruflich bedingte Erkrankung handelt und wie lange die Genesung dauert oder ob die Erkrankten jemals wieder gesund werden.
Wenn die rückwirkende Anerkennung, ab dem ersten Tag der Erkrankung, Inhalt der Versicherungspolice ist, bekommen die Versicherungsnehmer bei Feststellung der Berufsunfähigkeit die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bis zu 6 Monate rückwirkend bezahlt.
Wichtig für die rückwirkende Anerkennung, dass ein entsprechendes Attest des behandelnden Arztes, ab dem ersten Tag der Feststellung der Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Versicherungen erbringen die Leistung rückwirkend ab Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Wenn die rückwirkende Zahlung im Vertrag vereinbart wurde, kann die Berufsunfähigkeit auch verspätet angezeigt werden und die Versicherung bezahlt die Berufsunfähigkeitsrente bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Auf den Verzicht auf § 41 VVG in der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte beim Abschluss geachtet werden, denn Versicherungsnehmer die gesundheitliche Probleme schuldlos nicht angeben, erhalten keine Leistung aus der Versicherung. Die rückwirkende Anerkennung wird ihnen auch dann verwehrt, wenn die gesundheitlichen Probleme nicht erkennen ließen, dass sie die Berufsunfähigkeit zur Folge haben. Mit dem Verzicht auf den § 41 VVG muss das Versicherungsunternehmen die Leistung bei Berufsunfähigkeit erbringen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Existenzgründer

Für Existenzgründer ist es eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig um damit die Arbeitskraft abzusichern. Wer während der Existenzgründung berufsunfähig wird, muss seine beruflichen Pläne meistens verwerfen und hat zudem noch ein finanzielles Problem. Die Existenz kann ohne die eigene Arbeitskraft nicht aufgebaut werden, es kommt kein Einkommen herein und die Rechnungen wie Miete, Krankenversicherung usw. müssen trotzdem bezahlt werden.

Vor finanziellen Nöten bewahrt die Berufsunfähigkeitsversicherung für Existenzgründer, die als extra Angebot der Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Existenzgründer wird in der Regel ohne Einkommensnachweis für eine Berufsunfähigkeitsrente bis zu 1500 Euro pro Monat angeboten.

Mit dem Zusatz der dynamischen Erhöhung steigen die Beiträge und die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Bei fast allen Versicherungsgesellschaften kann darüber hinaus die Berufsunfähigkeitsrente bei einem späteren, höheren Einkommen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Wichtig ist dafür, dass die Nachversicherungsgarantie Bestandteil des Vertrages ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Beamte gelten zwar allgemein als finanziell gut versorgt, bei Berufsunfähigkeit müssen aber auch die Angehörigen dieser Berufsgruppe finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Wer rechtzeitig vorsorgen will, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte mit der sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel abschließen.

Beamte können von ihrem Dienstherrn in den Ruhestand entlassen werden, wenn sie an einer Erkrankung mit schlechter Gesundheitsprognose leiden. Das heißt, sie können auch in den Ruhestand geschickt werden, wenn sie in ihrer Arbeitskraft weniger als 50% eingeschränkt sind. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne die Dienstunfähigkeitsklausel, können sie die vertraglich vereinbarten Leistungen aber erst ab einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von 50% in Anspruch nehmen.

Die Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag ist wichtig für Beamte deren Arbeitskraft um weniger als 50% eingeschränkt ist und aus Sicht der Versicherungen nicht unbedingt als berufsunfähig gelten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte mit der Dienstunfähigkeitsklausel bezahlt die vereinbarte monatliche Dienstunfähigkeitsrente ab dem Tag, an dem der Beamte von seinem Dienstherrn in den Ruhestand entlassen wird.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder wird von den meisten Versicherungen angeboten. Wer denkt so eine Versicherung wäre eine unnötige Ausgabe irrt sich, denn die Kinder können von der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Leben lang bzw. über die gesamte Laufzeit profitieren. Die Beiträge sind wegen dem niedrigen Eintrittsalter gering und die Konditionen bleiben über die gesamte Laufzeit erhalten.

Gesundheitliche Probleme können dazu führen, dass ein Kind Schulunfähig wird und vielleicht nie einen Beruf ergreifen kann. Die Folge ist, die betroffenen Kinder müssen später von Sozialleistungen leben, die immer stärker gekürzt werden. In der Berufsunfähigkeit für Kinder, kann die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ausgewählt werden und danach richtet sich dann der monatliche Beitrag. Mit dem Einschluss der dynamischen Anpassung wird der Inflation entgegengewirkt.

Kinder die bereits während der Schulzeit berufsunfähig bzw. Schulunfähig werden, können später keine gesetzliche Rente beanspruchen, denn dafür müssen erst einmal 5 Jahre lang Beiträge bezahlt werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder bezahlt, sobald die Schulausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht fortgesetzt werden kann und wird danach durch die Berufsunfähigkeit ersetzt.

Berufsunfähigkeit und Rente

Berufsunfähigkeit und Rente haben nichts miteinander zu tun. Wer wegen Erkrankung, Unfallschäden oder altersbedingten starkem körperlichen Kräfteverlust seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, wird als Berufsunfähig eingestuft. Das bedeutet aber nicht, dass ein Anspruch auf die gesetzliche oder private Rente besteht.

Im Fall der Berufsunfähigkeit bezahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente an Menschen die vor dem 01.01.1961 geboren wurden, bis zum Eintritt ins Rentenalter. Danach wird die Altersrente bezahlt, wenn der entsprechende Antrag gestellt wird. Später geborene haben nur noch Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente, die ebenfalls bis zum Eintritt ins Rentenalter bezahlt wird.

Von einer privaten Rentenversicherung, können ebenfalls erst ab dem vertraglich vereinbarten Rentenbeginn die vereinbarten monatlichen Renten bezogen werden. Durch die Berufsunfähigkeit wird die Höhe der Altersrente mitunter stark reduziert, da die Berufsunfähigkeitsrente geringer ist, als das Einkommen vorher war und deshalb auch weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt werden. Wie stark sich das verringerte Einkommen bei Berufsunfähigkeit auf die Rente auswirkt, hängt vor allem davon ab, wie lange die Berufsunfähigkeit in Jahren dauert.

Berufsunfähigkeitslücke

Die meisten gesunden Menschen, die mit beiden Beinen fest im Berufsleben stehen, interessieren sich nicht für die Berufsunfähigkeitslücke. In der Regel sind es die hohen Beiträge, mit denen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert wird, die vom Abschluss einer entsprechenden Versicherung abhalten. Auch denken die meisten jungen und gesunden Menschen nicht, dass es irgendwann einmal aus gesundheitlichen Gründen zu einer Berufsunfähigkeit kommt.

Wer wegen Krankheit, Unfall usw. berufsunfähig wird, muss sich finanziell stark einschränken, denn bei Berufsunfähigkeit gibt es heute nur noch für vor dem 01.01.1961 geborene Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Leistungen werden für später Geborene nur noch bei Erwerbsunfähigkeit erbracht.

Wer keine Berufsunfähigkeitsrente bekommt und keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, muss mit sehr viel weniger Geld auskommen, als vor der Berufsunfähigkeit. Als Berufsunfähigkeitslücke wird die Differenz zwischen dem Einkommen vor und ab der Berufsunfähigkeit bezeichnet. Die Berufsunfähigkeitslücke sollte mit einer
Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen werden, um im Versicherungsfall den bisher gewohnten Lebensstandart halten zu können.